Gemeindewahlen 2023
02.02.2023
Politik
echkawielen.lu | jepeuxvoter.lu | ichkannwaehlen.lu | icanvote.lu | eupossovotar.lu
Wahlbüros
Um dem geänderten Wahlgesetz vom 18. Februar 2003 zu entsprechen und nach einer Mitteilung des Innenministeriums werden die Wahllokale ab den Kommunalwahlen am 11. Juni 2023 neu organisiert. Das Gesetz sieht vor, dass in jedem Wahllokal die Zahl der registrierten Wähler zwischen 300 und 600 liegen muss und dass es nicht erlaubt ist, ein Dorf auf zwei Wahlorte zu verteilen. Aus diesen Gründen und da immer mehr Wähler sich für die Briefwahl entscheiden, hat der Gemeinderat beschlossen, dass die Wahllokale in den Ortschaften Oberanven und Niederanven zentralisiert werden, um die Organisation der Wahlen zu erleichtern. Die Wähler aus Niederanven, Senningen und Senningerberg werden in Niederanven wählen und die Wähler aus Ernster, Hostert, Oberanven, Rammeldingen und vom Waldhof in Oberanven. Die Gemeindeverwaltung wird Ihnen einen Shuttle-Bus zur Verfügung stellen, der Sie in Ihr jeweiliges Wahllokal bringt.
Briefwahl
Sie haben keine Möglichkeit, am 11. Juni 2023 persönlich in Ihr Wahllokal zu gehen? In diesem Fall können Sie sich für die Briefwahl entscheiden! Der Antrag wird entweder elektronisch über myguichet.lu oder über ein Formular gestellt, welches Sie bei der Gemeindeverwaltung erhalten können, dies frühestens ab dem 20. März 2023 und spätestens am 2. Mai 2023 (Versand ins Ausland) oder am 17. Mai 2023 (Versand nach Luxemburg). Außerdem wurde beschlossen, dass die Gemeindeverwaltung die Kosten für den Rückversand der Briefwahl übernimmt!
Der Wahltag
Mindestens fünf Tage vor dem Wahltag wird Ihnen eine Einberufung mit den notwendigen Informationen über das Wahllokal und seine Öffnungszeiten, einem Muster des Wahlzettels und den Anleitungen zugesandt. Am Wahltag müssen Sie zwischen 8:00 und 14:00 Uhr mit Ihrem Personalausweis und der Einberufung in das Wahllokal gehen, welches auf Ihrer Einberufung angegeben ist.