Haustürgeschäfte
Veröffentlicht am 09 Januar 2025Wussten Sie, dass Sie laut der Regelung von Haustürgeschäften in Luxemburg von April 2014 Haustürgeschäfte ablehnen können, indem Sie z.B. einen Aufkleber mit der Aufschrift ''non au colportage'' (''Nein zu Haustürgeschäften'') an Ihrer Klingel oder am Ihrem Briefkasten anbringen? Falls Sie keinen Aufkleber an Ihrer Klingel haben, können Sie dennoch den Gewerbetreibenden auffordern zu gehen und/oder nicht wieder zu kommen und Letzterer muss dies auch respektieren.
Trotzdem hat die Direktion für Verbraucherschutz hat jedoch eine ganze Reihe nicht gemeldeter und nicht versicherter Tätigkeiten festgestellt, die häufig zu Mängeln bei der Ausführung der Arbeiten oder zu einer erheblichen Erhöhung des ursprünglich vereinbarten Preises nach Abschluss der Arbeiten führen.
Im Sinne des Verbraucherschutzes gibt uns die Direktion für Verbraucherschutz in ihrem Dossier nützliche Ratschläge, wie wir uns gegen solche ärgerliche Situationen schützen können.
Es sei darauf hingewiesen, dass Aufkleber des Typs „Nein zum Hausieren“ an der Rezeption der Gemeindeverwaltung erhältlich sind, aber auch über das Online-Formular der Direktion für Verbraucherschutz bestellt werden können.