Was ist der KlimaPakt?
Mit der Unterzeichnung des Vertrages zum Klimapakt 1.0 im Jahr 2013 engagiert sich die Gemeinde Niederanven bisher seit fast 10 Jahren im Kampf gegen den Klimawandel. Um dieses Engagement nachhaltig weiterzuentwickeln ist die Gemeinde am 21.04.2021 dem nationalen Klimapakt 2.0. beigetreten, und somit wurde diese Zusammenarbeit zwischen der Gemeinde und dem Staat Luxemburg über weitere 10 Jahre (2021-2030) verlängert.
Mit dieser Verlängerung bestätigt die Gemeinde ihre vorherige Zielsetzung in den Bereichen des nachhaltigen Schutzes der natürlichen Ressourcen, besonders in den Bereichen Energie und Rohstoffe, Boden, Wasser, Luft, Klima, Artenvielfalt, Natur und Kulturlandschaft, sowie die im integrierten nationalen Energie- und Klimaplan Luxemburgs für den Zeitraum 2021-2030 „PNEC“ anvisierten Ziele zu erreichen und wenn möglich zu übertreffen.
Im Gegenzug unterstützt der Staat dafür die Gemeinden finanziell und technisch beim Umsetzungsprozess. Somit ermöglicht der Klimapakt 2.0 eine staatliche Förderung des klimapolitischen Bestrebens der Gemeinde den Ausstoß von Treibhausgasemissionen bzw. den Energieverbrauch zu reduzieren. Dies jedoch im Zusammenklang mit der Stimulierung des Arbeitsmarktes, Investitionen und Wirtschaftsaktivitäten.
Um den Erfolg der lokalen Klimastrategie zu bestätigen ist die Planung und Umsetzung diesbezüglicher konkreter Maßnahmen unabdingbar.
Zu Beginn soll sich die Gemeinde – in Schriftform – Zielsetzungen für ihr zukünftiges klimapolitisches Handeln geben. Diese sollen konform zu den nationalen Klimaschutzvorgaben sein und zudem möglichst alle klimarelevanten Themenfelder abdecken. Um dies zu gewährleisten, orientiert sich das kommunale Handeln vor allem an der im Klimapakt definierten Vorgehensweise, den EEA (European Energy Award) als Grundlage heranzuziehen.
Dieser sieht u.a. vor, dass zu Beginn der Arbeiten ein „kommunales Leitbild Klimaschutz“ erstellt wird, das quantitative und qualitative Zielsetzungen für das klimapolitische Arbeiten definiert. Dieses sollte auf dem EEA- Maßnahmenkatalog basieren, der insgesamt 74 Kriterien in den sechs Themenfeldern „Entwicklungsplanung und Raumordnung“, „kommunale Gebäude und Anlagen“, „Versorgung und Entsorgung“, „Mobilität“, „interne Organisation“ und „Kommunikation und Kooperation“ beinhaltet. Anhand der Bearbeitung des EEA-Kataloges werden die bisher geleisteten Arbeiten der teilnehmenden Gemeinden überprüft und in einem Audit bewertet. Auch künftige Maßnahmen sollten sich auf diesen Kriterienkatalog beziehen.