Was ist der NaturPakt?

Zusammen mit 57 weiteren Gemeinden hat die Gemeinde Niederanven sich im Jahr 2021 per Unterschrift dem Staat verpflichtet eine Gemeindepolitik im Sinne der Natur und der Umwelt zu tätigen. Der Naturpakt wurde am 10.11.2021 offiziell im Schöffenrat unterschrieben.

Mit der Unterzeichnung bestätigt die Gemeinde ihre vorherige Zielsetzung in den Bereichen des nachhaltigen Schutzes der natürlichen Ressourcen, besonders in den Bereichen der Natur um Siedlungraum, im Offenland, im Wald und im Wasser, sowie die im integrierten nationalen Energie- und Klimaplan Luxemburgs für den Zeitraum 2021-2030 „PNEC“, dem nationalen Plan zu nachhaltigen Entwicklung und die der Strategie und des Aktionsplans Für die Anpassung an den Klimawandel anvisierten Ziele zu erreichen und wenn möglich zu übertreffen.

Im Gegenzug unterstützt der Staat dafür die Gemeinden finanziell und technisch beim Umsetzungsprozess. Somit ermöglicht der Naturpakt eine staatliche Förderung des umweltpolitischen Bestrebens der Gemeinde den Verlust der Biodiversität zu reduzieren.

Um den Erfolg der lokalen Klimastrategie zu bestätigen ist die Planung und Umsetzung diesbezüglicher konkreter Maßnahmen unabdingbar.

Zu Beginn soll sich die Gemeinde – in Schriftform – Zielsetzungen für ihr zukünftiges umweltpolitisches Handeln geben. Diese sollen konform zu den nationalen Vorgaben sein und zudem möglichst alle naturrelevanten Themenfelder abdecken. Um dies zu gewährleisten, orientiert sich das kommunale Handeln vor allem an der im Naturpakt definierten Maßnahmepunkten.

Diese sehen u.a. vor, dass zu Beginn der Arbeiten eine „kommunale Strategie Naturschutz“ erstellt wird, das quantitative und qualitative Zielsetzungen für das umweltpolitische Arbeiten definiert. Dieses sollte auf dem Maßnahmenkatalog basieren, der insgesamt 77 Kriterien in den sechs Themenfeldern „Naturschutz allgemein“, „Siedlungsraum“, „Offenland“, „Wald“, „Wasser“ und „Kommunikation und Kooperation“ beinhaltet. Anhand der Bearbeitung des Kataloges werden die bisher geleisteten Arbeiten der teilnehmenden Gemeinden überprüft und in einem Audit bewertet. Auch künftige Maßnahmen sollten sich auf diesen Kriterienkatalog beziehen.