Antrag für Reisepass & Personalausweis

Antrag für Reisepass

Beim Antrag des neues biometrischen luxemburgischen Reisepasses müssen Sie im Einwohnermeldeamt der Gemiende Niederanven folgende Belege vorzeigen:

  1. Ihren aktuellen Reisepass und
  2. Den Zahlungsbeleg für folgenden Betrag:
  •  50 € für Erwachsene und Kinder ab 4 Jahre
  •  30 € für Kinder unter 4 Jahre

den sie auf das folgende Konto (CCPL) des Passbüros überwiesen haben:

IBAN LU46 1111 1298 0014 0000
CODE BIC : CCPLLULL
Bureau des Passeports, Visas et Légalisations 

6, rue de l'Ancien Athenée
L-1144 Luxembourg

Communication: Demande de passeport biométrique pour "Vorname, Familienname (Mädchenname)"
(Falls bei der Überweisung Unkosten entstehen, dürfen diese unter keinen Umständen zu Lasten des Passbüros sein.)

Den Reisepass können Sie, durch Vorzeigen Ihres alten Reisepasses und dem Beleg vom Passantrag, entweder im Einwohnermeldeamt 2 Wochen nach dem Antrag abholen, oder nach 7 Arbeitstagen im Passbüro.

Die neuen Reisepässe sind 5 Jahre gültig für Erwachsene und Kinder ab 4 Jahren und 2 Jahre für Kinder unter 4 Jahren. Sie werden nicht mehr verlängert.

Bei einer Reisepassbeantragung im Eilverfahren fällt eine Zusatzgebühr für die Herstellung des Reisepasses an. Die Gebühr für die Ausstellung eines 5 Jahre gültigen Reisepasses beträgt in diesem Fall 150 Euro. Für Reisepässe mit einer Gültigkeit von 2 Jahren (nur für Kinder unter 4 Jahren) liegt sie bei 90 Euro.

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an: 
Christine Greis ( 34 11 34 - 29 ) oder Jessica Durieux (34 11 34 - 26)

 

Antrag für Personalausweis

Der Besitz eines Personalausweises ist für alle Personen mit luxemburgischer Staatsangehörigkeit und für alle in Luxemburg lebenden Personen ab dem Alter von 15 Jahren obligatorisch. Für Luxemburger unter 15 Jahren ist der Personalausweis nicht obligatorisch, wird aber auf Wunsch ausgestellt.

Luxemburger Einwohner der Gemeinde Niederanven können ihren Personalausweis direkt am Schalter des Einwohnermeldeamtes der Gemeinde anfragen.

Jeder Bürger, dem sein Personalausweis abhandengekommen ist, sei es durch Verlust, Diebstahl oder Zerstörung, ist verpflichtet, so schnell wie möglich eine diesbezügliche Erklärung bei der großherzoglichen Polizei oder bei der Polizei des Aufenthaltslandes zu machen wo der Ausweis verloren, gestohlen oder zerstört wurde, um so eine Bescheinigung zu erhalten, welche es ermöglicht einen neuen Ausweis beantragen zu können.

Preise für einen neuen Personalausweis:

  • 14,00 € für Personen über 15 Jahre
  • 10,00 € für Kinder zwischen 4 und 15 Jahren
  • 5,00 € für Kinder unter 4 Jahren

Bevor sie zum Einwohnermeldeamt kommen, müssen Sie die die Gebühr an den Staat zahlen:

Kontoinhaber: TS-CE CTIE   CARTES D’IDENTITE
IBAN Nummer: CCPL: LU44 1111 7028 7715 0000
Vermerk :         “ Nom “ et “ Prénom “

Vorzuzeigende Dokumente:
  1. Ihr aktueller Personalausweis
  2. Im Falle von Verlust oder Diebstahl: die Bescheinugung vom Verlust oder Diebstahl
  3. Zahlungsbeweis der Gebühr

Die Vorlage eines Fotos ist nicht mehr erforderlich, da es beim Antrag des neuen Personalausweises Vorort genommen wird.
Ein normaler Personalausweis ist in der Regel 10 Werktagen ab dem Tag der Antragstellung abholbereit.

Beschleunigtes Verfahren:

Im Falle eines Ausweisantrages im beschleunigten Verfahren wird die Gebühr auf € 45,00 festgelegt.

Die Aushändigung erfolgt nur im CTIE, 11, rue Notre Dame, L-2240 Luxemburg, mit einer Frist von 3 Werktagen nach dem Tag der Antragstellung.

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an:
Christine Greis ( 34 11 34 - 29 ) oder Jessica Durieux (34 11 34 - 26)

Der Helpdesk der CTIE ist unter der Nummer 247-82000 oder über den Link helpdesk@eid.lu  zu erreichen.